Warenprüfung

Der Käufer hat die Ware bei Ankunft auf die Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten Mängel oder Unvollständigkeit vorhanden sein, ist dies innert 3 Werktagen nach der Ankunft bei der Confiseur Bachmann AG zu melden. Bei einem Mangel sind Sie zur Ersatzlieferung berechtigt.

Ist die Mängelbeseitigung durch die Ersatzlieferung nicht gelöst, kann eine Herabsetzung des Kaufpreises abgemacht werden oder der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen rückgängig gemacht. Im Falle der Lieferung von verderblichen Waren wie z. B. Torten, Gebäck etc., verjähren die Gewährleistungsansprüche nach Ablauf des aufgedruckten Haltbarkeitsdatums.